Finanzielle Projektförderung

Erläuterungen zur Antragsstellung auf Projektförderung durch die IVLV (direkte Förderung) bzw. über die IVLV durch das BMWK im Programm IGF (öffentliche Förderung)

Die Industrievereinigung für Lebensmitteltechnologie und Verpackung e. V. (IVLV) fördert Projekte der vorwettbewerblichen industriellen Gemeinschaftsforschung zu Lebensmitteln sowie verwandter Produkte und der zugehörigen Verpackungstechnik. Forschungsthemen werden nach dem Bottom-Up Prinzip direkt aus den Mitgliedsunternehmen heraus definiert. Vorschläge können in Themenworkshops und Sitzungen der IVLV Arbeitsgruppen sowie jederzeit in der Themenbörse eingebracht werden. Aus vielversprechenden Themen entstehen in Kooperation mit Forschungsstellen Projektvorschläge, für die direkte oder öffentliche Förderung beantragt werden kann.

Projektidee in der Themenbörse vorschlagen

Direkte Förderung

Projekte zu drängenden Fragestellungen und Anliegen mehrerer Mitgliedsunternehmen können nach Maßgabe zur Verfügung stehender Mittel direkt durch die IVLV finanziert werden. Themenvorschläge hierfür werden in den Themenworkshops und Sitzungen der IVLV Arbeitsgruppen und Gremien bestimmt oder von Vertretern von Mitgliedsunternehmen oder Forschungseinrichtungen gemeinsam mit Unternehmen eingebracht. Auch die Förderung von Voruntersuchungen im Hinblick auf größere Verbundvorhaben ist möglich.

Für die Beantragung der Fördermittel ist eine Kurzbeschreibung (ca. 5 DIN A4 Seiten) mit folgenden Inhalten erforderlich:

  • Ausgangssituation/Problemstellung
  • Forschungsziel
  • Lösungsweg
  • Wirtschaftliche Bedeutung
  • Industrieausschuss
  • Finanzierungsplan

Der Industrieausschuss bestehend aus ausreichend Unternehmen, die das Projekt aktiv unterstützen werden, ist mit Ansprechpartnern und einem potentiellen Ausschusssprecher zu benennen. Von allen beteiligten Unternehmen wird die IVLV Mitgliedschaft oder die Bereitschaft zur Leistung eines IVLV Förderbeitrags in Höhe von zwei Jahresmitgliedsbeiträgen erwartet. Die Übernahme der Förderbeiträge einzelner Unternehmen durch einen Industrieverband ist möglich.

Einreichungsfrist und Auswahlverfahren für die direkte Förderung
Kurzbeschreibungen der Projekte müssen der Geschäftsstelle bis spätestens 31. Oktober des laufenden Jahres vorliegen. Über die Vergabe direkter IVLV Fördermittel entscheidet der IVLV Vorstand unter Berücksichtigung des Mitgliedervotums im Dezember. Bei besonders dringenden Fragestellungen und unter Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mittel sind auch zu anderen Terminen Förderentscheidungen möglich.
IVLV Projektvorschläge für 2024

Öffentliche Förderung

durch das BMWK im Programm IGF

Die IVLV ist als Mitgliedsvereinigung der AiF e.V. (Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen Otto von Guericke berechtigt, öffentliche Fördermittel im Programm IGF (Industrielle Gemeinschaftsforschung) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zu beantragen. Das BMWK fördert hierbei Projekte, die anwendungsorientiert und vorwettbewerblich sind und durch die die Wettbewerbssituation insbesondere von Unternehmen kleiner und mittlerer Größe (KMU) nachhaltig verbessert wird.

Für die Beantragung der IGF Förderung ist ein Forschungsantrag gemäß den Förderrichtlinien der AiF zu erstellen.
IGF Richtlinie, IGF Leitfaden und AiF Gutachterfragebogen mit Hinweisen sollten vor der Antragsformulierung studiert werden. Der Förderantrag sollte ohne thematische Spezialkenntnisse nachvollziehbar formuliert werden und schnell verständlich folgende Fragen beantworten:

  • Wo ist das Problem, das auf Seiten der Industrie einer Lösung bedarf?
  • Wie sieht der wissenschaftlich technische Ansatz zur Lösung des Problems aus (Arbeitshypothese)
  • Wie sieht der Lösungsweg zur Erreichung des gesetzten FuE-Ziels aus?
  • Wie lassen sich die potentiell zu erwartenden Ergebnisse zum Nutzen für KMU umsetzen und wie werden die Ergebnisse transferiert?

Am öffentlich geförderten Programm IGF kann sich grundsätzlich jedes interessierte Unternehmen sowie jede interessierte Forschungseinrichtung beteiligen. Details werden im folgendem Absatz präzisiert:

  • Die IVLV Arbeitsgruppen verfolgen längerfristige Forschungs-Roadmaps.
  • IGF Projektfragestellungen werden nach dem Bottom-Up Prinzip der IGF von ausreichend vielen IVLV Mitgliedsunternehmen mit fachlicher Expertise initiiert. Diese Unternehmen bilden in der Regel den projektbegleitenden Ausschuss (PA). Er muss die Voraussetzungen des IGF Programms erfüllen ( IGF Leitfaden) und das Industrieinteresse untermauern, besonders von KMU (Unternehmen, deren Jahresumsatz einschließlich verbundener Unternehmen nicht größer als 125 Mio. € ist).
  • An über die IVLV geförderten IGF Projekten können sich auch weitere Unternehmen mit geeigneter fachlicher Expertise ohne bisherige IVLV Mitgliedschaft beteiligen. Eine Mitgliedschaft in der IVLV oder alternativ die Bereitschaft zur Leistung eines IVLV Förderbeitrags ist in diesen Fällen wünschenswert.
  • Auch Förderbeiträge von Verbänden, welche interessierte Unternehmen außerhalb des IVLV Netzwerks vertreten, sind zur Finanzierung der von der Industrie zu tragenden Administrationskosten des IGF Programms bei IVLV und AiF willkommen.
  • Alle Industrievertreter im PA haben gemeinsam die Möglichkeit ein IGF Projekt zu steuern und die Forschungseinrichtungen inhaltlich zu beraten und zu unterstützen und profitieren schnell vom Transfer der Ergebnisse in die Industrie.
  • Ein Vertreter aus der Industrie kann als industrieller Sprecher des PA benannt werden.
  • Mitarbeiter der ein Vorhaben durchführenden Forschungseinrichtung(en) sind nicht zur Einwerbung von Mitgliedschafts- bzw. Förderbeitragszusagen für die IVLV verpflichtet.

Einreichungsfristen und IVLV internes Vorauswahlverfahren für die öffentliche Förderung
Die Einreichung von Anträgen für Förderung durch das BMWK im Programm IGF ist bei der IVLV Geschäftsstelle kontinuierlich über das Jahr möglich. Diese werden durch die Geschäftsstelle formal geprüft und zunächst IVLV intern nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Industrierelevanz, insbesondere für KMU
    Diese ist durch großes und von ausreichend IVLV Mitgliedsunternehmen bzw. in Ausnahmefällen fördernde Unternehmen untermauertes vorwettbewerbliches Industrieinteresse nachzuweisen. Sie ist wichtig für die aktive Mitarbeit der Unternehmen, den baldigen Ergebnistransfer sowie die Sicherung der IGF bezogenen Aufwände der IVLV durch die Wirtschaft.
  • Wissenschaftliche Qualität
    Diese wird nach den IGF-Begutachtungskriterien und im Umlaufverfahren zunächst intern durch Mitglieder des IVLV Gutachterbeirates bewertet. Gegebenenfalls besteht im Anschluss die Möglichkeit zur Überarbeitung.

Hochwertige Anträge werden bei der AiF eingereicht und dort in den thematisch gegliederten Gutachtergruppen begutachtet. Um Zeitverzögerungen durch das AiF Begutachtungsverfahren zu vermeiden, sollten IGF Anträge der IVLV Geschäftsstelle spätestens 4 Monate vor den Sitzungsterminen der erwartungsgemäß geeigneten Gutachtergruppe vollständig vorliegen.
Projektideen in Vorbereitung zur Beantragung öffentlicher Förderung