Forschungstitel:
Mikrobiologische Richtwerte für Verpackungen, Teil III: Papier und Karton (Verbundmaterial)
Arbeitsgruppe: Erhalt der Lebensmittelqualität
IVLV-Projektteamsprecher: Hr. Manfred Böswart, Constantia Teich GmbH
Auftragnehmer: Fraunhofer IVV, Freising
Wissenschaftlicher Projektbetreuer: Dr. W. Hennlich
Finanzierung: IVLV
Laufzeit: 2009
Auf Grund steigender Anforderungen an die Hygiene von Lebensmitteln und deren Verpackungen (EU Hygiene-Gesetzgebung, VO (EU) No 852/2004) werden von der Lebensmittel- und Verpackungsindustrie verstärkt mikrobiologische Richtwerte speziell für Verpackungen nachgefragt. In einem IVLV- Arbeitskreis am Fraunhofer IVV wurden bzw. werden „Mikrobiologische Richtwerte für Lebensmittelverpackungen“ erarbeitet. Diese haben nur Empfehlungscharakter, stellen aber den Stand der Hygiene/Hygienetechnik in der jeweiligen Verpackungsbranche dar.
In Vorbereitung befindet sich zurzeit die Erarbeitung von Teil III der Themenreihe „Mikrobiologische Richtwerte für Verbundverpackungen auf Basis Papier und Karton" in einem IVLV-Arbeitskreis.
Im Projektteam arbeiten mit: Packstoff- und Packstoffhersteller, Weiterverarbeiter, Maschinen- und Anlagenhersteller, Lebensmittelproduzenten und –abfüller, Fachverbände
Innovativer Beitrag der angestrebten Richtwerte für Karton, Papier und Pappe ist die Weiterentwicklung der Hygienetechnik und der Qualitätsstandards in der Verpackungs- und Lebensmittelindustrie. Konkrete Hygiene-Bewertungskriterien werden zudem eine objektive Bewertung auf breiterer Grundlage sicherstellen können.
Richtwerte zur Bewertung der Hygiene von Verpackungen incl. Verpackungsprozessen sind ein unverzichtbarer Schritt in die selbstverantwortliche Hygieneüberwachung (verbindliche EU-Hygiene-VO (EU) No. 852/2004). Ein wirksames Hygienemanagement für Verpackungen aus Papier, Karton und Pappe im weitesten Sinne wird zukünftig nur mittels breit anerkannter Richtwerte durchzuführen und überzeugend in der gesamten Verpackungskette (Kunden-Lieferanten-Vereinbarungen) und gegenüber Überwachungsbehörden vertreten werden können.