Forschungstitel:
Umsetzung der Reinheitsanforderungen des 19. Amendment der Kunststoffverordnung (EU) Nr. 10/2011
Arbeitsgruppe: Konformität von Lebensmittelverpackungen
Forschungsstelle und wissenschaftliche Betreuung:
Fraunhofer Institut für Verfahrenstechnik und Verpackung IVV, Abteilung Produktsicherheit und Analytik; Carina Stärker, Dr. Frank Welle
Finanzierung: IVLV e.V.
Laufzeit: 2026
Gemäß Artikel 8 der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 müssen die bei der Herstellung von Materialien und Gegenständen aus Kunststoff verwendeten Stoffe, die im fertigen Kunststoffmaterial vorhanden sein können, einen hohen Reinheitsgrad und eine technische Qualität aufweisen, die für die geplante und vorhersehbare Verwendung der Materialien oder Gegenstände geeignet ist.
Diese Reinheitsanforderungen sind in Artikel 3a dieser Verordnung genauer definiert. Demnach dürfen nur geringe Mengen unbeabsichtigt eingebrachter Stoffe enthalten sein und je nach toxikologischer Einstufung bestimmte Grenzwerte im Lebensmittel nicht überschritten werden.
Die Konformität im Hinblick auf diese Reinheitsanforderungen kann durch Analytik der Ausgangsstoffe und anschließende Berechnung der Migration aus dem Endartikel in Lebensmittel bewertet werden (Totalübergang, Migration Modelling). Ebenso kann umgekehrt berechnet werden, wie viel einer Substanz in einem Ausgangsstoff oder einem Polymer maximal enthalten sein darf, damit die entsprechenden Schwellenwerte im Lebensmittel eingehalten werden bzw. welche Nachweisgrenzen in einem Ausgangsstoff oder einem Polymer notwendig sind.
Anhand von ausgewählten Beispielen soll die Vorgehensweise bei der Bewertung der Reinheitsanforderungen experimentell bzw. rechnerisch gezeigt und detailliert beschrieben werden, was die Konformitätsarbeit erleichtern soll.