Die IVLV ist als Forschungsvereinigung berechtigt, öffentliche Fördermittel im Programm Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zu beantragen. Das BMWK fördert hierbei Projekte, die anwendungsorientiert und vorwettbewerblich sind und durch die die Wettbewerbssituation insbesondere von Unternehmen kleiner und mittlerer Größe (KMU) nachhaltig verbessert wird.
Die Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF) ist ein europaweit erfolgreiches, themenoffenes und vorwettbewerbliches Förderprogramm des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), das kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) einen einfachen Zugang zu praxisorientierter Forschung und zu aktuellen
Forschungsergebnissen ermöglicht. Die Ergebnisse der IGF-Projekte sind öffentlich und stehen allen interessierten Unternehmen zu gleichen Bedingungen zur Verfügung.
Seit dem 01. Januar 2024 liegt die Betreuung des Förderprogramms der IGF beim DLR Projektträger.
Nationale Förderung: IGF
CORNET steht für „Collective Research Networking“. Es ist ein transnationales Fördernetzwerk, das die Durchführung internationaler Forschungsprojekte zugunsten vom kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) unterstützt. Im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) koordiniert das Bundesamt für Wirtschaft und Außenkontrolle (BAFA) das CORNET-Netzwerk.
Internationale Förderung: CORNET
CORNET Homepage
Für die Beantragung der IGF Förderung ist ein Forschungsantrag gemäß den IGF Förderrichtlinien des BMWK zu erstellen. Hierzu sollten im Vorfeld die IGF Richtlinie, IGF Leitfaden und Gutachterfragebogen mit Hinweisen vor der Antragsformulierung studiert werden.
Aktuelle Richtlinie, Leitlinien und Hinweise als PDF-Download im Portal der IGF
Der Förderantrag sollte ohne thematische Spezialkenntnisse nachvollziehbar formuliert werden und schnell verständlich folgende Fragen beantworten:
Am öffentlich geförderten Programm IGF kann sich grundsätzlich jedes interessierte Unternehmen sowie jede interessierte Forschungseinrichtung beteiligen. Details werden im folgendem Absatz präzisiert:
Einreichungsfristen und IVLV internes Vorauswahlverfahren für die öffentliche Förderung
Die Einreichung von Anträgen für Förderung durch das BMWK im Programm IGF ist bei der IVLV Geschäftsstelle kontinuierlich über das Jahr möglich. Diese werden durch die Geschäftsstelle formal geprüft und zunächst IVLV intern nach folgenden Kriterien bewertet:
Hochwertige Anträge werden beim DLR Projektträger eingereicht und dort in den thematisch gegliederten Gutachtergruppen begutachtet. Um Zeitverzögerungen durch das Begutachtungsverfahren zu vermeiden, sollten IGF Anträge der IVLV Geschäftsstelle spätestens 4 Monate vor den Sitzungsterminen der erwartungsgemäß geeigneten Gutachtergruppe vollständig vorliegen.
Projektideen in Vorbereitung zur Beantragung öffentlicher Förderung