Öffentliche Förderung durch das BMWK im Programm IGF

Die IVLV ist als Forschungsvereinigung berechtigt, öffentliche Fördermittel im Programm Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zu beantragen. Das BMWK fördert hierbei Projekte, die anwendungsorientiert und vorwettbewerblich sind und durch die die Wettbewerbssituation insbesondere von Unternehmen kleiner und mittlerer Größe (KMU) nachhaltig verbessert wird.

Die Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF) ist ein europaweit erfolgreiches, themenoffenes und vorwettbewerbliches Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), das kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) einen einfachen Zugang zu praxisorientierter Forschung und zu aktuellen Forschungsergebnissen ermöglicht. Die Ergebnisse der IGF-Projekte sind öffentlich und stehen allen interessierten Unternehmen zu gleichen Bedingungen zur Verfügung.
Seit dem 01. Januar 2024 liegt die Betreuung des Förderprogramms der IGF beim DLR Projektträger.
Nationale Förderung: IGF

CORNET steht für „Collective Research Networking“. Es ist ein transnationales Fördernetzwerk, das die Durchführung internationaler Forschungsprojekte zugunsten vom kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) unterstützt. Im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) koordiniert das Bundesamt für Wirtschaft und Außenkontrolle (BAFA) das CORNET-Netzwerk.
Internationale Förderung: CORNET
CORNET Homepage

Erläuterungen zur Antragstellung

Für die Beantragung der IGF Förderung ist ein Forschungsantrag gemäß den IGF Förderrichtlinien des BMWK zu erstellen. Hierzu sollten im Vorfeld die IGF Richtlinie, IGF Leitfaden und Gutachterfragebogen mit Hinweisen vor der Antragsformulierung studiert werden.
Aktuelle Richtlinie, Leitlinien und Hinweise als PDF-Download im Portal der IGF

Der Förderantrag sollte ohne thematische Spezialkenntnisse nachvollziehbar formuliert werden und schnell verständlich folgende Fragen beantworten:

  • Wo ist das Problem, das auf Seiten der Industrie einer Lösung bedarf?
  • Wie sieht der wissenschaftlich technische Ansatz zur Lösung des Problems aus (Arbeitshypothese)
  • Wie sieht der Lösungsweg zur Erreichung des gesetzten FuE-Ziels aus?
  • Wie lassen sich die potentiell zu erwartenden Ergebnisse zum Nutzen für KMU umsetzen und wie werden die Ergebnisse transferiert?

Am öffentlich geförderten Programm IGF kann sich grundsätzlich jedes interessierte Unternehmen sowie jede interessierte Forschungseinrichtung beteiligen. Details werden im folgendem Absatz präzisiert:

  • Die IVLV Arbeitsgruppen verfolgen längerfristige Forschungs-Roadmaps
  • IGF Projektfragestellungen werden nach dem Bottom-Up Prinzip der IGF von ausreichend vielen IVLV Mitgliedsunternehmen mit fachlicher Expertise initiiert. Diese Unternehmen bilden in der Regel den projektbegleitenden Ausschuss (PA). Er muss die Bedingungen der IGF Leitlinien erfüllen und das Industrieinteresse untermauern, besonders von KMU (Unternehmen, deren Jahresumsatz einschließlich verbundener Unternehmen nicht größer als 125 Mio. € ist).
  • An den über die IVLV geförderten IGF Vorhaben können sich auch weitere Unternehmen mit geeigneter fachlicher Expertise ohne bisherige IVLV Mitgliedschaft beteiligen. Eine Mitgliedschaft in der IVLV oder alternativ die Bereitschaft zur Leistung eines IVLV Förderbeitrags ist in diesen Fällen wünschenswert.
  • Auch Förderbeiträge von Verbänden, welche interessierte Unternehmen außerhalb des IVLV Netzwerks vertreten, sind zur Finanzierung der von der Industrie zu tragenden Administrationskosten des IGF Programms bei IVLV und AiF willkommen.
  • Alle Industrievertreter im PA haben gemeinsam die Möglichkeit ein IGF Projekt zu steuern und die Forschungseinrichtungen inhaltlich zu beraten und zu unterstützen und profitieren schnell vom Transfer der Ergebnisse in die Industrie.
  • Ein Vertreter aus der Industrie kann als industrieller Sprecher des PA benannt werden.
  • Mitarbeiter der ein Vorhaben durchführenden Forschungseinrichtung sind nicht zur Einwerbung von Mitgliedschafts- bzw. Förderbeitragszusagen für die IVLV verpflichtet.

Einreichungsfristen und IVLV internes Vorauswahlverfahren für die öffentliche Förderung
Die Einreichung von Anträgen für Förderung durch das BMWK im Programm IGF ist bei der IVLV Geschäftsstelle kontinuierlich über das Jahr möglich. Diese werden durch die Geschäftsstelle formal geprüft und zunächst IVLV intern nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Industrierelevanz, insbesondere für KMU
    Diese ist durch großes und von ausreichend IVLV Mitgliedsunternehmen, bzw. in Ausnahmefällen fördernde Unternehmen, untermauertes, vorwettbewerbliches Industrieinteresse nachzuweisen. Sie ist wichtig für die aktive Mitarbeit der Unternehmen, den baldigen Ergebnistransfer sowie die Sicherung der IGF bezogenen Aufwände der IVLV durch die Wirtschaft.
  • Wissenschaftliche Qualität
    Diese wird nach den IGF Begutachtungskriterien und im Umlaufverfahren zunächst intern durch Mitglieder des IVLV Gutachterbeirates bewertet. Gegebenenfalls besteht im Anschluss die Möglichkeit zur Überarbeitung.

Hochwertige Anträge werden beim DLR Projektträger eingereicht und dort in den thematisch gegliederten Gutachtergruppen begutachtet. Um Zeitverzögerungen durch das Begutachtungsverfahren zu vermeiden, sollten IGF Anträge der IVLV Geschäftsstelle spätestens 4 Monate vor den Sitzungsterminen der erwartungsgemäß geeigneten Gutachtergruppe vollständig vorliegen.

Projektideen in Vorbereitung zur Beantragung öffentlicher Förderung