Projekte zu drängenden Fragestellungen und Anliegen mehrerer Mitgliedsunternehmen können nach Maßgabe zur Verfügung stehender Mittel direkt durch die IVLV finanziert werden. Themenvorschläge hierfür werden in den Themenworkshops und Sitzungen der IVLV Arbeitsgruppen und Gremien bestimmt oder von Mitgliedsunternehmen oder Forschungseinrichtungen gemeinsam mit Unternehmen eingebracht. Die Förderung von Voruntersuchungen im Hinblick auf größere Verbundvorhaben ist ebenso möglich.
Für die Beantragung der Fördermittel ist eine Kurzbeschreibung (ca. 5 DIN A4 Seiten) mit folgenden Inhalten erforderlich:
Der Industrieausschuss bestehend aus ausreichend Unternehmen, die das Projekt aktiv unterstützen werden, ist mit Ansprechpartnern und einem potentiellen Ausschusssprecher zu benennen. Von allen beteiligten Unternehmen wird die IVLV Mitgliedschaft oder die Bereitschaft zur Leistung eines IVLV Förderbeitrags in Höhe von zwei Jahresmitgliedsbeiträgen erwartet. Die Übernahme der Förderbeiträge einzelner Unternehmen durch einen Industrieverband ist möglich.
Einreichungsfrist und Auswahlverfahren für die direkte Förderung
Kurzbeschreibungen der Projekte müssen der Geschäftsstelle bis spätestens 31. Oktober des laufenden Jahres vorliegen. Über die Vergabe direkter IVLV Fördermittel entscheidet der IVLV Vorstand unter Berücksichtigung des Mitgliedervotums im Dezember. Bei besonders dringenden Fragestellungen und unter Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mittel sind auch zu anderen Terminen Förderentscheidungen möglich.
Aktuelle IVLV Projektideen für 2025
Vom 05. bis 30. November läuft der Abstimmungszeitraum
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